Gebietsansässige und Gebietsfremde, die in Spanien Eigentum erbten oder schenkten, wurden steuerlich früher unterschiedlich behandelt. Nach Druck der Europäischen Kommission wurde am 28. November 2014 ein geändertes Gesetz verabschiedet. Damit wurde die steuerliche Diskriminierung beendet, die es gegenüber in der Europäischen Union lebenden Personen mit Immobilienbesitz in Spanien gegeben hatte.Weitere gute Nachrichten sollten folgen. Erbschaft- und Schenkungsteuer werden durch die Vorschriften der jeweiligen autonomen Region geregelt, etwa Murcia, Valencia und Andalusien. Einige dieser Regionen haben die steuerlichen Freibeträge für Personen, die Eigentum erben oder geschenkt bekommen, nun erhöht.Die Kombination dieser beiden Entwicklungen bedeutet, dass in vielen autonomen Regionen Gebietsfremde mit Immobilienbesitz in Spanien eine stark verringerte Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen haben. In manchen Fällen ist überhaupt nichts mehr zu zahlen. Eine Steuererklärung muss jedoch weiterhin eingereicht werden.Andalusien ist ein aktuelles Beispiel für eine Region, in der die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer erheblich erhöht wurden. Seit dem 1. Januar 2018 wurde die Steuerschwelle für nahe Verwandte mit Immobilienbesitz in Andalusien auf eine Million Euro angehoben. Zuvor lag die Grenze, ab der Erbschaftsteuer zu zahlen war, bei 250 000 Euro. Mit anderen Worten: Wenn Sie Vermögen im Wert von unter 1 000 000 000 Euro erben, haben Sie überhaupt keine Steuer zu zahlen.Die Region Murcia ist ein weiteres Gebiet, in dem die Steuer zwischen nahen Verwandten 2018 nahezu abgeschafft wurde. Der zu zahlende endgültige Steuersatz wurde sowohl bei der Erbschaft- als auch bei der Schenkungsteuer um 99% gesenkt. Sowohl Murcia als auch Andalusien sind dem Beispiel gefolgt, das bereits von Valencia gesetzt wurde.
Selbstverständlich ist jeder Fall anders, und es ist wichtig, sich individuell beraten zu lassen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Region und der Beziehungen zwischen den beteiligten Parteien berechnet werden. Generell sind die Aussichten für Erben und Beschenkte jedoch vielversprechend.