Neuer Beitrag zur spanischen Erbschaftsteuer vom 30. September.
„Spanische Erbschaftsteuer vom EU-Gerichtshof verworfen – Ende der Diskriminierung unter anderem von Schweden“
In Spanien wurden Erbschaften und Schenkungen unterschiedlich besteuert, je nachdem, ob der Empfänger seinen Wohnsitz (residencia) im Land hatte oder nicht. Die Steuer war für Nichtresidenten deutlich strenger.
30.09.2014
Von Göran Rise, Rechtsanwalt und Mitglied des Ilustre Colegio de Abogados de Málaga, und Jonas Nordgren, Assistenzjurist bei der Anwaltskanzlei Göran Rise, Málaga, Spanien
Gut 20 Jahre lang hat Spanien durch höhere Steuererhebung nicht ansässige Erben diskriminiert – zum Beispiel in Schweden wohnhafte Erben, die von ihren Eltern eine Immobilie an der Costa del Sol geerbt haben.
Der EU-Gerichtshof hat nun im Urteil vom 03.09.2014 – Rechtssache C-127/12 – die spanische Strafsteuer für nicht ansässige Empfänger verworfen. Spaniens Argumente für die Gerechtigkeit der Steuer wurden im Urteil nicht berücksichtigt.
Spanien hat laut Gerichtshof seine Verpflichtungen verletzt und gegen den geltenden Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und das EWR-Abkommen verstoßen. Diese Abkommen wurden von Spanien bereits 1992 unterzeichnet.
Die spanische Diskriminierung von Nichtresidenten wird den spanischen Staat nun erhebliche Beträge kosten, da diese „bestraften“ und diskriminierten Personen nun das Recht auf Rückerstattung der Mehrsteuer erhalten.
Die Erbschaft-/Schenkungsteuer verjährt in Spanien normalerweise nach 4,5 Jahren. Das bedeutet, dass die nach 2009 gezahlte Strafsteuer zurückgezahlt werden soll.
Was die vor 2009 gezahlte Steuer betrifft, wird auch diese Steuer voraussichtlich zurückgezahlt werden können.
Es ist daher wichtig, dass Personen, die geerbt oder eine Schenkung erhalten haben und keinen Wohnsitz in Spanien hatten, sich jetzt so schnell wie möglich an ihren Anwalt wenden, um eine Rückerstattung zu beantragen.
Nähere Informationen zu den Regeln und dazu, wie die Rückerstattung erfolgen soll, wird die spanische Steuerbehörde ausarbeiten.
Spaniaposten hat in ihrer Septemberausgabe folgenden Artikel.
EU-Urteil macht das Erben günstiger.
Die spanischen Erbschaft- und Schenkungsgesetze stimmen nicht mit dem EU-Recht überein. Das wurde in einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 4. September festgestellt. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die spanische Gesetzgebung Ausländer diskriminiert, die nicht in Spanien wohnen und z. B. Vermögen in Spanien erben. Der Beschluss macht es günstiger, Vermögen in Spanien zu erben. Die künftig einzuführende Erbschaftsteuer wird niedriger ausfallen.
Der Europäische Gerichtshof ist der Ansicht, dass steuerliche Vorteile, die die Staatsbürger des Landes in einigen autonomen Regionen haben, einen Verstoß gegen den im EU-Vertrag verankerten Grundsatz des freien Kapitalverkehrs darstellen. Der Gerichtshof ordnet an, dass Spanien das Geld zurückzahlt, das das Land bei der Erbschaftsteuer zu viel verlangt hat.
Das Urteil ist das Ergebnis von Klagen der Europäischen Kommission, die Spanien zweimal aufgefordert hat, die nationale Gesetzgebung zu ändern. Der Regierungschef der PSOE, José Luis Rodríguez Zapatero, ignorierte die Aufforderungen in den Jahren 2010 und 2011, und damit leitete die Europäische Kommission im März 2012 ein Rechtsverfahren gegen Spanien ein.
Die spanische Gesetzgebung gibt den autonomen Regionen das Recht, die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer zu regeln. Das Problem für die EU ist, dass in Spanien wohnhafte Ausländer eine höhere Erbschaftsteuer zahlen müssen als inländische Staatsbürger.
Spanien hat keine Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, und wenn das Erbschafts- und Schenkungsgesetz nicht geändert wird, wird die spanische Regierung mit einer Geldstrafe belegt.